Symbolbild (KI-generiert): Mitarbeiter räumt am Wintermorgen den Gehweg vor einem Gewerbegebäude, dahinter verschneite Hügel
5,013 Google-Bewertungen (öffnet in neuem Fenster)

Winterdienst im Sauerland

Wir übernehmen Ihren Winterdienst zum Festpreis: Räumen und Streuen, damit Gehwege, Zugänge und Parkflächen bei Schnee und Glätte sicher bleiben.

Wir übernehmen Ihren Winterdienst und erstellen Ihnen ein Angebot zum Festpreis. Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir Gehwege, Zugänge, Treppen und Parkflächen, damit Bewohner, Mitarbeiter, Kunden und Besucher sicher unterwegs sind – und Sie sich um nichts kümmern müssen.

Gerade im Sauerland mit seinen Höhenlagen und steilen Straßen kommt der Winter oft früh, heftig und über Nacht. Wer sich rechtzeitig einen zuverlässigen Winterdienst sichert, ist auf der sicheren Seite.

Was Winterdienst bedeutet

Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen, wenn Schnee oder Eis sie behindern. Der Winterdienst stellt sicher, dass bei Glätte und Schnee durch Räumen und Streuen die Wege weiterhin sicher begehbar und die Zufahrten befahrbar bleiben.

Wer räumen und streuen muss

Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen beim Träger der Straßenbaulast. Dieser muss im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften dafür sorgen, dass Wege begehbar und Straßen befahrbar bleiben.

Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Anlieger per Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Welche Zeiten und Pflichten genau gelten, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Wird die Pflicht nicht erfüllt und kommt jemand zu Schaden, kann das teuer werden.

Warum ein Winterdienst entlastet

  • Früh am Morgen: Die Wege müssen oft schon geräumt sein, bevor der Arbeitstag beginnt – auch wenn es in der Nacht geschneit hat.
  • Mehrfach am Tag: Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe muss nachgeräumt und nachgestreut werden.
  • Urlaub und Krankheit: Die Pflicht gilt auch dann, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.
  • Große Flächen: Parkplätze, Zufahrten und Betriebsgelände sind von Hand kaum zu bewältigen.

Für wen wir den Winterdienst übernehmen

  • Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Hausverwaltungen
  • Arztpraxen, Apotheken und Therapiezentren
  • Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Betriebe mit Zufahrten, Laderampen und Parkplätzen

Was wir räumen und streuen

Welche Flächen wir betreuen, legen wir vorab verbindlich mit Ihnen fest:

  • Gehwege vor dem Grundstück
  • Hauszugänge, Eingänge und Treppen
  • Zufahrten und Hofflächen
  • Mitarbeiter- und Kundenparkplätze
  • Wege auf dem Betriebs- oder Klinikgelände

So läuft es ab

  1. Flächen besichtigenAm besten im Herbst schauen wir uns an, welche Flächen geräumt und gestreut werden sollen.
  2. VereinbarungWir halten Flächen, Umfang und Zuständigkeiten schriftlich fest.
  3. FestpreisSie erhalten ein verbindliches Angebot, mit dem Sie planen können.
  4. Einsatz im WinterBei Schnee und Glätte räumen und streuen wir nach Vereinbarung.

Typische Gefahrenstellen im Winter

  • Treppen und Rampen an Hauseingängen
  • schattige Wegabschnitte, auf denen sich Eis lange hält
  • Bereiche unter Dachrinnen und Fallrohren, an denen Schmelzwasser überfriert
  • Gefälle und Hanglagen, wie sie im Sauerland häufig sind
  • Übergänge von überdachten zu offenen Flächen

Gerade überfrierende Nässe ist tückisch, weil sie oft kaum zu sehen ist. Hier kommt es auf rechtzeitiges Streuen an.

Streumittel mit Rücksicht

Welches Streumittel eingesetzt werden darf, regeln viele Gemeinden in ihrer Satzung. Häufig sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vorgesehen, Streusalz dagegen nur eingeschränkt erlaubt. Wir richten uns nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde und stimmen den Einsatz mit Ihnen ab.

Versichert und verlässlich

Wir sind ein eingetragener Betrieb mit Sitz in Sundern und für unsere Arbeit berufshaftpflichtversichert. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit Maschinen, Reinigungsverfahren und Arbeiten in der Höhe geschult. Für Sie heißt das: Sie haben einen festen Ansprechpartner, klare Absprachen und ein Angebot, auf das Sie sich verlassen können.

Rechtzeitig planen

Ein zuverlässiger Winterdienst lässt sich nicht erst organisieren, wenn der erste Schnee liegt. Sprechen Sie uns deshalb am besten im Herbst an. Dann können wir die Flächen in Ruhe besichtigen und alles verbindlich einplanen.

Das ganze Jahr ein Ansprechpartner

Mit dem Winterdienst ist Ihr Objekt auch in der kalten Jahreszeit bei uns in guten Händen. Im Rest des Jahres übernehmen wir auf Wunsch die Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern und Büros, die Reinigung von Wegen und Außenflächen oder die Dachrinnenreinigung im Herbst – bevor der Frost kommt.

Winterdienst in Ihrer Region

Wir bieten den Winterdienst von Sundern aus an, unter anderem für Objekte in Sundern, Arnsberg und Meschede. Für Objekte weiter entfernt sprechen Sie uns bitte an – beim Winterdienst entscheidet die Entfernung darüber, wie schnell wir vor Ort sein können.

So sieht Winterdienst aus

Symbolbild (KI-generiert): Mitarbeiter mit Schneeschieber räumt den Weg vor einem Bürogebäude
Gehweg vor einem Bürogebäude räumen (Symbolbild)
Symbolbild (KI-generiert): Mitarbeiter streut Splitt mit dem Streuwagen vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses
Splitt streuen am Hauseingang (Symbolbild)
Symbolbild (KI-generiert): Kompakttraktor mit Räumschild hat die Zufahrt eines Betriebs geräumt
Zufahrt eines Betriebs geräumt (Symbolbild)

Hinweis: Die Bilder auf dieser Seite sind KI-generierte Symbolbilder. Mehr dazu unter KI-Transparenz.

Das sagen unsere Kunden auf Google

Fragen zum Winterdienst

Wer ist für das Räumen und Streuen zuständig?

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen beim Träger der Straßenbaulast. Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht für Gehwege vor den Grundstücken in der Regel per Satzung auf die Anlieger.

Kann ich die Räumpflicht auf Sie übertragen?

Die Arbeit übernehmen wir gern vollständig für Sie. Wie die Pflicht rechtlich übertragen wird und was dabei zu beachten ist, regeln wir gemeinsam in der Vereinbarung. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, ergibt sich aus der Satzung Ihrer Gemeinde.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Sie erhalten ein Angebot zum Festpreis. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen können – unabhängig davon, wie der Winter wird.

Welche Flächen räumen Sie?

Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, Treppen, Zufahrten, Mitarbeiter- und Kundenparkplätze sowie Wege auf dem Betriebsgelände – je nach Vereinbarung.

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Dann können wir die Flächen vorab ansehen und alles verbindlich planen.

Bieten Sie Winterdienst auch für Privathaushalte an?

Sprechen Sie uns an. Schwerpunkt sind Wohnanlagen, Praxen, Betriebe und Einrichtungen, aber wir prüfen gern, was für Ihr Objekt möglich ist.

Was passiert, wenn es nachts schneit?

Die Zeiten, zu denen geräumt und gestreut sein muss, legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest. Wir planen den Einsatz so, dass die vereinbarten Flächen rechtzeitig geräumt sind.

Was dürfen wir für Sie reinigen?

Schildern Sie kurz Ihr Objekt – Sie bekommen einen Festpreis, bevor wir anfangen.

Angebot anfordern